Rat für Verantwortungsethik und Öffentliche Haltung (RVEÖH)
In unserer Rolle innerhalb des Verbunds verstehen wir den Rat nicht als moralische Instanz, sondern als Schnittstelle zwischen Haltung, Struktur und Zumutbarkeit.
Der Rat beschäftigt sich mit Fragen, die selten gestellt werden, weil sie zu konkret sind, um ideologisch beantwortet zu werden, und zu normativ, um rein technisch gelöst zu werden.
Beispielhaft untersucht der Rat derzeit:
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Wie viel Bürofläche darf einem Abgeordneten zugemutet werden, ohne seine Arbeitsfähigkeit real zu beeinträchtigen?
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Wie wenig Bürofläche darf ihm zugemutet werden, wenn dieselbe Fläche im Kontext von Klimazielen, Ressourcenschonung und öffentlicher Vorbildwirkung betrachtet wird?
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Ab wann ist Komfort funktional, und ab wann wird er zur symbolischen Aussage?
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Wann wird Verzicht wirksam, und wann wird er zur bloßen Inszenierung?
Der Rat trifft keine Entscheidungen. Er definiert Zumutbarkeitsräume.
Unsere Schnittstelle besteht darin, diese Räume sichtbar zu machen, ohne sie aufzulösen.
Denn demokratische Verantwortung beginnt dort, wo Entscheidungen nicht nur legitim, sondern auch erklärbar bleiben.
Hinweis:
Der Rat ist derzeit nur eingeschränkt arbeitsfähig.
Verantwortung lässt sich nicht delegieren.